GENIUS Sachverständigenbüro

Baubegleitung und Abnahme fachlich unterstützen

Bei wichtigen Bauphasen und Abnahmeterminen können sichtbare Ausführungspunkte betrachtet und fachlich eingeordnet werden. Der genaue Auftrag entscheidet, ob das Ergebnis mündlich oder schriftlich erfolgt.

Mögliche Anlässe sind ausgewählte Bauphasen, Vorabnahmen, Abnahmen, Übergaben, sichtbare Ausführungsmängel oder die strukturierte Einordnung offener Punkte.

Bei einer mündlichen Begleitung werden zugängliche und sichtbare Punkte betrachtet und vor Ort fachlich eingeordnet. Die Unterstützung bei einem fremden Abnahmeprotokoll ist nicht automatisch ein eigenes GENIUS Protokoll.

Je nach ausdrücklichem Auftrag kann das Ergebnis als Mängelliste, Fotodokumentation, schriftliche Zusammenfassung, fachtechnische Stellungnahme oder eigenes Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Die Unterstützung bei einem fremden Protokoll ist davon klar zu unterscheiden.

Die sachverständige Begleitung ersetzt ohne gesonderten Auftrag keine Bauleitung, Fachplanung, statische Prüfung, vollständige Qualitätsüberwachung, Rechtsberatung oder Abnahmeentscheidung des Auftraggebers.

Hilfreich sind Objektort, Bauphase, geplanter Termin, beteiligte Parteien, vorhandene Pläne oder Protokolle und die Frage, ob nur eine mündliche Einordnung oder eine schriftliche Ausarbeitung benötigt wird.

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