GENIUS Sachverständigenbüro

Immobilienbewertung und Wertgutachten nach Anlass

Nicht jede Bewertungsfrage benötigt dasselbe Verfahren oder Ergebnis. Deshalb werden Anlass, Objektart, Verwendungszweck und erforderliche Tiefe vorab getrennt geklärt.

Mögliche Anlässe sind Kauf, Verkauf, Erbschaft, Vermögensübersicht, Finanzierung, Scheidung oder eine andere konkrete Entscheidung. Viele Auftraggeber suchen dafür nach einem Immobiliengutachten, Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten. Der Anlass bestimmt, welche Methode, Tiefe und Verwendbarkeit tatsächlich benötigt werden.

Je nach Zweck kann eine Marktwert-Einschätzung, Verkehrswert-Orientierung, strukturierte Immobilienbewertung, ein Wert- oder Immobiliengutachten nach geprüfter Eignung oder eine Beleihungswert-Plausibilisierung in Betracht kommen. Erst nach Prüfung wird verbindlich festgelegt, was GENIUS für den konkreten Auftrag anbieten kann.

Objektart, Lage, Zustand, Flächen, Rechte, vorhandene Unterlagen und gewünschter Stichtag beeinflussen den Arbeitsumfang. Fehlende oder ungeklärte Grundlagen werden nicht durch pauschale Rechnerwerte ersetzt.

Eine orientierende Einordnung, eine schriftliche Bewertung und ein formal besonders verwendbares Gutachten sind nicht dasselbe. Die benötigte Tiefe und Verwendbarkeit werden vor einer Beauftragung ausdrücklich festgelegt.

Eine Eignung für Gericht, Finanzinstitut, Steuerverfahren oder andere formale Zwecke wird nicht ohne Prüfung des konkreten Auftrags und der dafür erforderlichen Qualifikation zugesagt.

Nennen Sie Objektort, Objektart, Anlass, gewünschten Zeitrahmen und vorhandene Unterlagen. Danach wird geklärt, ob und in welchem Umfang GENIUS die passende Leistung anbieten kann.

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