GENIUS Sachverständigenbüro

Baugutachten, Bauschäden und Risse fachlich einordnen

Sichtbare Schäden, Risse und auffällige Bauteile werden nach dem vereinbarten Umfang betrachtet. Ziel ist eine nachvollziehbare Einordnung und die Klärung sinnvoller nächster Schritte.

Viele Anfragen beginnen mit dem Wunsch nach einem Baugutachten, Bauschadengutachten oder Gutachten bei Bauschäden. Gemeint ist häufig eine nachvollziehbare fachliche Einordnung von Rissen, Baumängeln, Ausführungsfehlern oder sichtbaren Schäden. Dokumenttyp, Untersuchungsumfang und Verwendungszweck werden vor der Beauftragung festgelegt.

Dazu zählen Risse in Wänden, Decken oder Fassaden, Feuchtigkeit und Durchfeuchtung, Schäden an Putz, Anschlüssen, Abdichtungen, Estrich oder Bodenaufbau, erkennbare Baumängel und Ausführungsfehler sowie eine Mängeldokumentation vor weiteren Schritten.

Erfasst werden die für den Auftrag relevanten und zugänglichen Bereiche. Je nach Fall können Fotos, orientierende Messungen und vorhandene Unterlagen einbezogen werden. Weitergehende Untersuchungen werden gesondert abgestimmt.

Eine erste fachliche Einordnung kann mündlich erfolgen. Wenn eine schriftliche fachtechnische Stellungnahme mit Dokumentation oder Handlungsempfehlungen benötigt wird, muss sie ausdrücklich beauftragt werden.

Ohne gesonderten Auftrag sind keine Bauteilöffnungen, Laboranalysen, statischen Nachweise, Sanierungsplanungen, Rechtsberatung oder Zusagen zur gerichtlichen Verwertbarkeit enthalten.

Nennen Sie Objektort, betroffenen Bereich, seit wann die Auffälligkeit besteht, bekannte Veränderungen und die gewünschte Dringlichkeit. Übersichts- und Detailfotos erleichtern die erste Leistungsabgrenzung.

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